MillionenErbschaft für Gemeinde: Wenn der Staat zum Erben
Die Gemeinde Bergdietikon im Kanton Aargau profitiert von einer unerwarteten Erbschaft: Ein 91-jähriger Einwohner hinterliess der Gemeinde 1,582 Millionen Franken, da er weder ein Testament verfasst noch Erben hatte. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz und die Rolle des Staates als Erbe, wenn keine anderen Anspruchsberechtigten vorhanden sind.

Erbschaft ohne Testament: Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz
In der Schweiz regelt das Zivilgesetzbuch (ZGB) die Erbfolge. Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese sieht vor, dass zuerst die nächsten Verwandten des Verstorbenen erben. Dazu gehören in erster Linie die Nachkommen, also Kinder und Enkelkinder. Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also Geschwister und Neffen/Nichten. Sind auch keine Eltern oder Geschwister vorhanden, erben die Grosseltern und deren Nachkommen.
Wenn keine Verwandten vorhanden sind, die erben könnten, kommt der Staat ins Spiel. Gemäss Artikel 466 ZGB geht die Erbschaft an den Kanton, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Innerhalb des Kantons kann das Erbe dann zwischen Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden, wie es im Fall von Bergdietikon geschehen ist. Die genaue Aufteilung ist kantonal unterschiedlich geregelt. (Lesen Sie auch: "The Witcher": CD Projekt setzt auf neue…)
Aktuelle Entwicklung: Millionen für Aargauer Gemeinde
Der Fall in Bergdietikon zeigt konkret, wie diese Regelung in der Praxis aussieht. Wie die Aargauer Zeitung berichtet, stammte der Verstorbene, ein 91-jähriger Mann, seit 25 Jahren in der Gemeinde lebte. Da er keine direkten Erben hatte und auch kein Testament verfasst hatte, fiel sein Nachlass an das Gemeinwesen. Dieser Nachlass umfasste nicht nur Bargeld, sondern auch eine Liegenschaft.
Die Gemeinde Bergdietikon erhält nun ein Drittel der Erbschaft, während der Kanton Aargau zwei Drittel erhält. Gemeindeschreiberin Jenny Jaun äusserte gegenüber der Aargauer Zeitung ihr Bedauern darüber, dass die Gemeinde zwar den gesamten Aufwand für die Abwicklung des Falles hatte, aber nur zu einem Drittel am Nachlass beteiligt wird.
Vor der Übertragung der Erbschaft an die Gemeinde wurde im Amtsblatt ein sogenannter Erbenruf publiziert. Dieser dient dazu, mögliche Erben ausfindig zu machen. Da sich jedoch niemand meldete, konnte die Erbschaft an die Gemeinde und den Kanton übertragen werden. (Lesen Sie auch: Theo Müller: Kritik an CDU wegen AfD-Aussage)
Weitere Fälle im Kanton Aargau
Bergdietikon ist kein Einzelfall. Wie der Blick berichtet, fallen dem Kanton Aargau jedes Jahr Gelder aus solchen Erbschaften zu. Im vergangenen Jahr waren es neun Fälle. Die Beträge variieren dabei stark, von wenigen hundert Franken bis zu Millionenbeträgen. Diese unerwarteten Einnahmen können für die Gemeinden eine willkommene Finanzspritze sein, wie der Fall Bergdietikon zeigt, wo die Erbschaft zu einem positiven Finanzergebnis für das Jahr 2025 beiträgt.
Was bedeutet das für die Gemeinde?
Für Bergdietikon bedeutet die Erbschaft eine willkommene Finanzspritze. Die Gemeinde kann das Geld für verschiedene Projekte und Investitionen verwenden, die den Einwohnern zugutekommen. Es ist jedoch auch wichtig zu bedenken, dass solche unerwarteten Einnahmen nicht planbar sind und daher nicht als feste Grundlage für die Finanzplanung dienen können.
Die Verwendung des Erbes
Wie genau die Gemeinde Bergdietikon das Geld verwenden wird, ist noch nicht bekannt. Denkbar wären Investitionen in die Infrastruktur, beispielsweise in den Ausbau von Strassen oder Schulen. Auch die Förderung von kulturellen Projekten oder die Unterstützung von Vereinen wäre möglich. Letztendlich entscheidet der Gemeinderat über die Verwendung der Mittel. (Lesen Sie auch: ST Patrick's Day: St.: Hintergründe, Bräuche und…)

Ausblick: Bedeutung der Nachlassregelung
Der Fall Bergdietikon verdeutlicht die Bedeutung einer klaren Nachlassregelung. Jeder Mensch sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann man sicherstellen, dass das Vermögen an die gewünschten Personen oder Organisationen geht. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.
Informationen zur Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags sind auf der Webseite des Schweizer Bürgerrechts zu finden.
Tabelle: Erbfolge in der Schweiz (gesetzliche Ordnung)
| Erbfolge | Erben | Bedingungen |
|---|---|---|
| 1. Ordnung | Nachkommen (Kinder, Enkel) | Vorhandensein von Nachkommen |
| 2. Ordnung | Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen/Nichten) | Keine Nachkommen vorhanden |
| 3. Ordnung | Grosseltern und deren Nachkommen | Keine Erben der 1. und 2. Ordnung vorhanden |
| Keine Ordnung | Kanton | Keine Erben der 1., 2. und 3. Ordnung vorhanden |
Häufig gestellte Fragen zu erbschaft
Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich kein Testament habe?
Wenn Sie kein Testament verfassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen nach einer bestimmten Reihenfolge an Ihre Verwandten verteilt wird. Sind keine Verwandten vorhanden, erbt der Kanton, in dem Sie zuletzt gewohnt haben. (Lesen Sie auch: Cremonese – Fiorentina: demütigt: Trainer Nicola)
Wer erbt zuerst, wenn kein Testament vorhanden ist?
In der gesetzlichen Erbfolge erben zuerst die Nachkommen des Verstorbenen, also Kinder und Enkelkinder. Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen/Nichten). Erst wenn auch diese nicht vorhanden sind, kommen die Grosseltern und deren Nachkommen zum Zug.
Kann ich mit einem Testament frei bestimmen, wer mein Vermögen erbt?
Ja, mit einem Testament können Sie grundsätzlich frei bestimmen, wer Ihr Vermögen erben soll. Allerdings gibt es Pflichtteile, die bestimmten Erben (z.B. Kindern) zustehen. Sie können also nicht Ihr gesamtes Vermögen einer fremden Person oder Organisation vererben.
Was ist ein Erbvertrag und wie unterscheidet er sich vom Testament?
Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und seinen Erben, die notariell beurkundet werden muss. Im Gegensatz zum Testament, das einseitig vom Erblasser verfasst wird, bedarf der Erbvertrag der Zustimmung aller Beteiligten. Er bietet mehr Sicherheit, da er nicht so einfach widerrufen werden kann wie ein Testament.
Was passiert, wenn der Staat mein Vermögen erbt?
Wenn der Staat Ihr Vermögen erbt, wird es in der Regel für gemeinnützige Zwecke verwendet. Im Fall von Bergdietikon fliesst das Erbe beispielsweise in die Gemeindekasse und kann für Investitionen in die Infrastruktur oder für kulturelle Projekte verwendet werden.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.

