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MillionenErbschaft für Gemeinde: Wenn der Staat zum Erben

Die Gemeinde Bergdietikon im Kanton Aargau profitiert von einer unerwarteten Erbschaft: Ein 91-jähriger Einwohner hinterliess der Gemeinde 1,582 Millionen Franken, da er weder ein Testament verfasst noch Erben hatte. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz und die Rolle des Staates als Erbe, wenn keine anderen Anspruchsberechtigten vorhanden sind.

Symbolbild zum Thema Erbschaft
Symbolbild: Erbschaft (Bild: Picsum)

Erbschaft ohne Testament: Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz

In der Schweiz regelt das Zivilgesetzbuch (ZGB) die Erbfolge. Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese sieht vor, dass zuerst die nächsten Verwandten des Verstorbenen erben. Dazu gehören in erster Linie die Nachkommen, also Kinder und Enkelkinder. Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also Geschwister und Neffen/Nichten. Sind auch keine Eltern oder Geschwister vorhanden, erben die Grosseltern und deren Nachkommen.

Wenn keine Verwandten vorhanden sind, die erben könnten, kommt der Staat ins Spiel. Gemäss Artikel 466 ZGB geht die Erbschaft an den Kanton, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Innerhalb des Kantons kann das Erbe dann zwischen Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden, wie es im Fall von Bergdietikon geschehen ist. Die genaue Aufteilung ist kantonal unterschiedlich geregelt. (Lesen Sie auch: "The Witcher": CD Projekt setzt auf neue…)

Aktuelle Entwicklung: Millionen für Aargauer Gemeinde

Der Fall in Bergdietikon zeigt konkret, wie diese Regelung in der Praxis aussieht. Wie die Aargauer Zeitung berichtet, stammte der Verstorbene, ein 91-jähriger Mann, seit 25 Jahren in der Gemeinde lebte. Da er keine direkten Erben hatte und auch kein Testament verfasst hatte, fiel sein Nachlass an das Gemeinwesen. Dieser Nachlass umfasste nicht nur Bargeld, sondern auch eine Liegenschaft.

Die Gemeinde Bergdietikon erhält nun ein Drittel der Erbschaft, während der Kanton Aargau zwei Drittel erhält. Gemeindeschreiberin Jenny Jaun äusserte gegenüber der Aargauer Zeitung ihr Bedauern darüber, dass die Gemeinde zwar den gesamten Aufwand für die Abwicklung des Falles hatte, aber nur zu einem Drittel am Nachlass beteiligt wird.

Vor der Übertragung der Erbschaft an die Gemeinde wurde im Amtsblatt ein sogenannter Erbenruf publiziert. Dieser dient dazu, mögliche Erben ausfindig zu machen. Da sich jedoch niemand meldete, konnte die Erbschaft an die Gemeinde und den Kanton übertragen werden. (Lesen Sie auch: Theo Müller: Kritik an CDU wegen AfD-Aussage)

Weitere Fälle im Kanton Aargau

Bergdietikon ist kein Einzelfall. Wie der Blick berichtet, fallen dem Kanton Aargau jedes Jahr Gelder aus solchen Erbschaften zu. Im vergangenen Jahr waren es neun Fälle. Die Beträge variieren dabei stark, von wenigen hundert Franken bis zu Millionenbeträgen. Diese unerwarteten Einnahmen können für die Gemeinden eine willkommene Finanzspritze sein, wie der Fall Bergdietikon zeigt, wo die Erbschaft zu einem positiven Finanzergebnis für das Jahr 2025 beiträgt.

Was bedeutet das für die Gemeinde?

Für Bergdietikon bedeutet die Erbschaft eine willkommene Finanzspritze. Die Gemeinde kann das Geld für verschiedene Projekte und Investitionen verwenden, die den Einwohnern zugutekommen. Es ist jedoch auch wichtig zu bedenken, dass solche unerwarteten Einnahmen nicht planbar sind und daher nicht als feste Grundlage für die Finanzplanung dienen können.

Die Verwendung des Erbes

Wie genau die Gemeinde Bergdietikon das Geld verwenden wird, ist noch nicht bekannt. Denkbar wären Investitionen in die Infrastruktur, beispielsweise in den Ausbau von Strassen oder Schulen. Auch die Förderung von kulturellen Projekten oder die Unterstützung von Vereinen wäre möglich. Letztendlich entscheidet der Gemeinderat über die Verwendung der Mittel. (Lesen Sie auch: ST Patrick's Day: St.: Hintergründe, Bräuche und…)

Detailansicht: Erbschaft
Symbolbild: Erbschaft (Bild: Picsum)

Ausblick: Bedeutung der Nachlassregelung

Der Fall Bergdietikon verdeutlicht die Bedeutung einer klaren Nachlassregelung. Jeder Mensch sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann man sicherstellen, dass das Vermögen an die gewünschten Personen oder Organisationen geht. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.

Informationen zur Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags sind auf der Webseite des Schweizer Bürgerrechts zu finden.

Tabelle: Erbfolge in der Schweiz (gesetzliche Ordnung)

ErbfolgeErbenBedingungen
1. OrdnungNachkommen (Kinder, Enkel)Vorhandensein von Nachkommen
2. OrdnungEltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen/Nichten)Keine Nachkommen vorhanden
3. OrdnungGrosseltern und deren NachkommenKeine Erben der 1. und 2. Ordnung vorhanden
Keine OrdnungKantonKeine Erben der 1., 2. und 3. Ordnung vorhanden
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Illustration zu Erbschaft
Symbolbild: Erbschaft (Bild: Picsum)

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