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Rundfunkbeitrag: Wer jetzt befreit werden kann und wie man

Der Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich oft noch als GEZ-Gebühr bezeichnet, ist für die meisten Haushalte in Deutschland verpflichtend. Doch es gibt Personengruppen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung befreit werden können oder eine Ermäßigung erhalten. Aktuell gibt es einige Entwicklungen und Gerichtsurteile, die diesbezüglich für Aufmerksamkeit sorgen.

Symbolbild zum Thema Rundfunkbeitrag
Symbolbild: Rundfunkbeitrag (Bild: Picsum)

Hintergrundinformationen zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag dient zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Er wird pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder wie viele Geräte (Fernseher, Radios, Computer) vorhanden sind. Die Höhe des Beitrags beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat (Stand: Mai 2026). Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag fließen in die Produktion und Ausstrahlung von Programmen der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios.

Die rechtliche Grundlage für den Rundfunkbeitrag bildet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der von allen Bundesländern ratifiziert wurde. Zuständig für die Erhebung des Beitrags ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, oft auch als „GEZ“ bezeichnet. Kritiker bemängeln immer wieder die pauschale Erhebung des Beitrags und fordern eine stärkere Individualisierung oder gar eine Abschaffung der Beitragspflicht. Befürworter hingegen betonen die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine unabhängige und vielfältige Medienlandschaft. (Lesen Sie auch: Arbeitsmarktservice: Anstieg der Arbeitslosigkeit)

Aktuelle Entwicklungen bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat kürzlich für Aufsehen gesorgt. Demnach dürfen Rentner, die neben einer kleinen Rente auch Wohngeld beziehen, bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht schlechter behandelt werden als Empfänger von Grundsicherungsleistungen. Gegen Hartz IV berichtet, dass das Gericht damit eine Ungleichbehandlung von Menschen mit geringem Einkommen festgestellt hat. Im konkreten Fall ging es um einen Rentner, dessen Einkünfte aus Altersrente und Wohngeld nach Abzug der Wohnkosten nur geringfügig über dem lagen, was Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zur Verfügung steht. Sein Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren war zuvor abgelehnt worden, da er keine der Sozialleistungen bezog, die im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ausdrücklich als Voraussetzung für eine Befreiung genannt waren.

Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten. Die Allgäuer Zeitung erklärt, dass dies von der Art und dem Grad der Behinderung abhängt. In der Regel ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ erforderlich, um eine Ermäßigung zu erhalten. Das Merkzeichen „RF“ steht für Rundfunkbefreiung und bescheinigt, dass der Betroffene aufgrund seiner Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.

Des Weiteren entfällt der Rundfunkbeitrag automatisch, wenn eine Wohnung nicht mehr genutzt wird, beispielsweise bei einem Umzug ins Ausland oder einer Wohnungsaufgabe. InFranken.de weist darauf hin, dass in solchen Fällen eine Abmeldung beim Beitragsservice erforderlich ist, um die Zahlungen einzustellen. Rückwirkende Befreiungen sind in der Regel nicht möglich. (Lesen Sie auch: Buckelwal Timmy Rettung: Drama um eskaliert –…)

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Neben den bereits genannten Personengruppen gibt es weitere Konstellationen, in denen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich ist. Dazu gehören:

  • Empfänger von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld
  • Taubblinde Menschen
  • Blinde Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent
  • Empfänger von Pflegegeld oder Hilfe zur Pflege

Die genauen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise sind auf der Webseite des Beitragsservice einsehbar. Dort finden sich auch Antragsformulare für die Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.

Detailansicht: Rundfunkbeitrag
Symbolbild: Rundfunkbeitrag (Bild: Picsum)

Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung von Rentnern mit Wohngeldanspruch hatSignalwirkung für viele Menschen mit geringem Einkommen. Es verdeutlicht, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen und Befreiungsregelungen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes beachten muss. Das bedeutet, dass Menschen in vergleichbaren wirtschaftlichen Situationen nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Das Urteil könnte dazu führen, dass die Kriterien für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Zukunft überarbeitet und angepasst werden. (Lesen Sie auch: Kreuzfahrtschiff Hantavirus: unter Quarantäne: -Fall löst)

Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Die Diskussion um den Rundfunkbeitrag und seine soziale Gerechtigkeit wird voraussichtlich weitergehen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und einer wachsenden Zahl von Menschen mit geringem Einkommen wird die Frage, wer sich den Beitrag leisten kann und wer nicht, immer relevanter. Es ist denkbar, dass in Zukunft weitere Gerichtsurteile oder Gesetzesänderungen zu einer Anpassung der Befreiungsregelungen führen werden. Auch die Höhe des Rundfunkbeitrags selbst steht immer wieder zur Debatte, insbesondere im Hinblick auf die Effizienz und Transparenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

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Häufig gestellte Fragen zu rundfunkbeitrag

Übersicht: Befreiung vom Rundfunkbeitrag
PersonengruppeVoraussetzungenNachweise
Empfänger von BürgergeldBezug von BürgergeldBescheid vom Jobcenter
Empfänger von SozialhilfeBezug von SozialhilfeBescheid vom Sozialamt
Menschen mit SchwerbehinderungMerkzeichen „RF“ im SchwerbehindertenausweisSchwerbehindertenausweis
Rentner mit geringem EinkommenEinkommen unterhalb der BedarfsgrenzeRentenbescheid, Wohngeldbescheid

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.

Illustration zu Rundfunkbeitrag
Symbolbild: Rundfunkbeitrag (Bild: Picsum)

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