Rundfunkbeitrag: Wer jetzt befreit werden kann und wie man
Der Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich oft noch als GEZ-Gebühr bezeichnet, ist für die meisten Haushalte in Deutschland verpflichtend. Doch es gibt Personengruppen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung befreit werden können oder eine Ermäßigung erhalten. Aktuell gibt es einige Entwicklungen und Gerichtsurteile, die diesbezüglich für Aufmerksamkeit sorgen.

Hintergrundinformationen zum Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag dient zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Er wird pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder wie viele Geräte (Fernseher, Radios, Computer) vorhanden sind. Die Höhe des Beitrags beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat (Stand: Mai 2026). Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag fließen in die Produktion und Ausstrahlung von Programmen der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios.
Die rechtliche Grundlage für den Rundfunkbeitrag bildet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der von allen Bundesländern ratifiziert wurde. Zuständig für die Erhebung des Beitrags ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, oft auch als „GEZ“ bezeichnet. Kritiker bemängeln immer wieder die pauschale Erhebung des Beitrags und fordern eine stärkere Individualisierung oder gar eine Abschaffung der Beitragspflicht. Befürworter hingegen betonen die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine unabhängige und vielfältige Medienlandschaft. (Lesen Sie auch: Arbeitsmarktservice: Anstieg der Arbeitslosigkeit)
Aktuelle Entwicklungen bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat kürzlich für Aufsehen gesorgt. Demnach dürfen Rentner, die neben einer kleinen Rente auch Wohngeld beziehen, bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht schlechter behandelt werden als Empfänger von Grundsicherungsleistungen. Gegen Hartz IV berichtet, dass das Gericht damit eine Ungleichbehandlung von Menschen mit geringem Einkommen festgestellt hat. Im konkreten Fall ging es um einen Rentner, dessen Einkünfte aus Altersrente und Wohngeld nach Abzug der Wohnkosten nur geringfügig über dem lagen, was Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zur Verfügung steht. Sein Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren war zuvor abgelehnt worden, da er keine der Sozialleistungen bezog, die im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ausdrücklich als Voraussetzung für eine Befreiung genannt waren.
Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten. Die Allgäuer Zeitung erklärt, dass dies von der Art und dem Grad der Behinderung abhängt. In der Regel ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ erforderlich, um eine Ermäßigung zu erhalten. Das Merkzeichen „RF“ steht für Rundfunkbefreiung und bescheinigt, dass der Betroffene aufgrund seiner Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.
Des Weiteren entfällt der Rundfunkbeitrag automatisch, wenn eine Wohnung nicht mehr genutzt wird, beispielsweise bei einem Umzug ins Ausland oder einer Wohnungsaufgabe. InFranken.de weist darauf hin, dass in solchen Fällen eine Abmeldung beim Beitragsservice erforderlich ist, um die Zahlungen einzustellen. Rückwirkende Befreiungen sind in der Regel nicht möglich. (Lesen Sie auch: Buckelwal Timmy Rettung: Drama um eskaliert –…)
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Neben den bereits genannten Personengruppen gibt es weitere Konstellationen, in denen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich ist. Dazu gehören:
- Empfänger von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
- Empfänger von Sozialhilfe
- Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld
- Taubblinde Menschen
- Blinde Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent
- Empfänger von Pflegegeld oder Hilfe zur Pflege
Die genauen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise sind auf der Webseite des Beitragsservice einsehbar. Dort finden sich auch Antragsformulare für die Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.

Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung von Rentnern mit Wohngeldanspruch hatSignalwirkung für viele Menschen mit geringem Einkommen. Es verdeutlicht, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen und Befreiungsregelungen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes beachten muss. Das bedeutet, dass Menschen in vergleichbaren wirtschaftlichen Situationen nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Das Urteil könnte dazu führen, dass die Kriterien für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Zukunft überarbeitet und angepasst werden. (Lesen Sie auch: Kreuzfahrtschiff Hantavirus: unter Quarantäne: -Fall löst)
Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
Die Diskussion um den Rundfunkbeitrag und seine soziale Gerechtigkeit wird voraussichtlich weitergehen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und einer wachsenden Zahl von Menschen mit geringem Einkommen wird die Frage, wer sich den Beitrag leisten kann und wer nicht, immer relevanter. Es ist denkbar, dass in Zukunft weitere Gerichtsurteile oder Gesetzesänderungen zu einer Anpassung der Befreiungsregelungen führen werden. Auch die Höhe des Rundfunkbeitrags selbst steht immer wieder zur Debatte, insbesondere im Hinblick auf die Effizienz und Transparenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Häufig gestellte Fragen zu rundfunkbeitrag
Wer ist grundsätzlich verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen?
Grundsätzlich ist jeder volljährige Bürger in Deutschland verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, sobald er eine Wohnung oder ein Haus bewohnt. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich Rundfunkgeräte vorhanden sind oder genutzt werden. Der Beitrag wird pro Haushalt erhoben.
Welche Personengruppen können von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden?
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist unter anderem für Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG, taubblinde Menschen und blinde Menschen mit einem bestimmten Grad der Behinderung möglich. Auch Rentner mit geringem Einkommen können unter Umständen befreit werden. (Lesen Sie auch: Weather: Überraschende Wetterkapriolen im Frühling sorgen)
Wie hoch ist der aktuelle monatliche Rundfunkbeitrag pro Haushalt?
Der aktuelle monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Haushalt (Stand: Mai 2026). Dieser Betrag wird unabhängig von der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, und der Anzahl der vorhandenen Rundfunkgeräte erhoben.
Welche Nachweise sind für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erforderlich?
Für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag sind in der Regel entsprechende Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen oder den Grad der Behinderung erforderlich. Dies können beispielsweise Bescheide vom Jobcenter, Sozialamt oder ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ sein.
Wie kann man sich vom Rundfunkbeitrag abmelden, wenn eine Wohnung aufgegeben wird?
Wenn eine Wohnung aufgegeben wird, beispielsweise bei einem Umzug ins Ausland oder einem Umzug in eine andere Wohnung, muss man sich beim Beitragsservice abmelden. Dies kann online oder schriftlich erfolgen. Die Abmeldung wird in der Regel zum Monatsende wirksam.
| Personengruppe | Voraussetzungen | Nachweise |
|---|---|---|
| Empfänger von Bürgergeld | Bezug von Bürgergeld | Bescheid vom Jobcenter |
| Empfänger von Sozialhilfe | Bezug von Sozialhilfe | Bescheid vom Sozialamt |
| Menschen mit Schwerbehinderung | Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis | Schwerbehindertenausweis |
| Rentner mit geringem Einkommen | Einkommen unterhalb der Bedarfsgrenze | Rentenbescheid, Wohngeldbescheid |
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.

