öffentlichkeitsfahndung: nach Gaza-Demo: Berner Polizei
Die Kantonspolizei Bern hat im März 2026 eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet und unverpixelte Bilder von 31 mutmaßlichen Tätern veröffentlicht, die an einer unbewilligten Pro-Palästina-Demonstration im Oktober 2025 beteiligt gewesen sein sollen. Die Behörden erhoffen sich dadurch, die Identität der noch unbekannten Personen zu klären, denen unter anderem Körperverletzung, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch vorgeworfen werden.

Hintergrund zur Öffentlichkeitsfahndung in der Schweiz
Die Öffentlichkeitsfahndung ist in der Schweiz ein rechtliches Instrument, das unter bestimmten Voraussetzungen von Strafverfolgungsbehörden eingesetzt werden kann. Sie dient dazu, unbekannte Straftäter zu identifizieren, wenn andere Ermittlungsmethoden ausgeschöpft sind oder keinen Erfolg versprechen. Die rechtlichen Grundlagen für eine Öffentlichkeitsfahndung finden sich im Schweizerischen Strafprozessrecht. Eine solche Fahndung stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar und ist daher an strenge Auflagen gebunden.
Bevor eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handeln. Bagatelldelikte rechtfertigen keine solche Maßnahme. Weiterhin muss die Identifizierung des Täters oder der Täterinnen auf andere Weise nicht möglich sein. Die Öffentlichkeitsfahndung darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind. Zudem muss die Maßnahme verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht außer Verhältnis zur Schwere der Straftat und dem öffentlichen Interesse an der Aufklärung stehen darf. (Lesen Sie auch: Kantonspolizei Bern veröffentlicht Fotos)
Die Anordnung einer Öffentlichkeitsfahndung erfolgt in der Regel durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht. Die Behörden legen fest, welche Informationen und Bilder veröffentlicht werden dürfen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen so weit wie möglich geschützt werden. In der Regel werden die Gesichter der Verdächtigen zunächst verpixelt dargestellt und erst dann unverpixelt gezeigt, wenn dies für die Identifizierung unerlässlich ist. Die Berner Zeitung berichtet, dass nach Angaben der Kapo bei der Kundgebung im Oktober ein Sachschaden von mehr als 600.000 Franken entstanden sei.
Aktuelle Entwicklung: Unverpixelte Bilder nach Gaza-Demo in Bern
Im aktuellen Fall in Bern geht es um eine unbewilligte Kundgebung zum Gaza-Konflikt, die im Oktober 2025 stattfand. Im Rahmen dieser Demonstration kam es zu Ausschreitungen und Straftaten, darunter Sachbeschädigung und Körperverletzung. Da die Identität einiger Tatverdächtiger trotz intensiver Ermittlungen bislang ungeklärt blieb, hat die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland nun die Öffentlichkeitsfahndung mit unverpixelten Bildern angeordnet. Wie SRF berichtet, wurden insgesamt 31 mutmaßliche Täterinnen und Täter auf den veröffentlichten Bildern gezeigt.
Die Kantonspolizei Bern hat auf ihrer Webseite entsprechendes Bildmaterial der gesuchten Personen bereitgestellt. Personen, die Hinweise zur Identität der Gesuchten geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Seit Beginn der Öffentlichkeitsfahndung konnte laut Angaben der Kantonspolizei Bern bereits eine Person identifiziert werden. Die weiteren Ermittlungen laufen. Die Berner Kantonspolizei hatte die Öffentlichkeitsfahndung bereits vor einigen Wochen angekündigt. Nun wurden die Bilder der mutmaßlichen Täter veröffentlicht. (Lesen Sie auch: Kapo Bern veröffentlicht Fahndungsfotos nach Gaza-Demo: Was)
Reaktionen und Einordnung
Die Veröffentlichung von unverpixelten Bildern im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung ist ein heikles Thema, das in der Öffentlichkeit oft kontrovers diskutiert wird. Einerseits besteht ein berechtigtes Interesse der Strafverfolgungsbehörden, Straftaten aufzuklären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Andererseits greift eine solche Maßnahme massiv in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Es besteht die Gefahr, dass die Gesuchten stigmatisiert und sozial ausgegrenzt werden, selbst wenn sich später herausstellt, dass sie unschuldig sind.
Experten warnen vor einem digitalen Pranger, bei dem die einmal veröffentlichten Bilder und Informationen dauerhaft im Internet verfügbar bleiben und den Betroffenen auch nach einem Freispruch noch schaden können. Es ist daher wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörden bei der Anordnung und Durchführung einer Öffentlichkeitsfahndung die Verhältnismäßigkeit wahren und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen so weit wie möglich schützen. Die Schweizer Bundespolizei fedpol hat auf ihrer Webseite Informationen zum Thema Öffentlichkeitsfahndung zusammengestellt.

Was bedeutet die Öffentlichkeitsfahndung für die Betroffenen?
Für die von der Öffentlichkeitsfahndung Betroffenen bedeutet die Veröffentlichung ihrer Bilder und persönlichen Daten eine erhebliche Belastung. Sie sind dem öffentlichen Blick ausgesetzt und müssen mit negativen Reaktionen und Vorverurteilungen rechnen. Auch wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet erweisen sollten, bleibt der Makel oft bestehen. Es ist daher wichtig, dass die Betroffenen in dieser Situation Unterstützung und Beratung erhalten. Anlaufstellen können beispielsweise Opferberatungsstellen oder spezialisierte Anwälte sein. (Lesen Sie auch: Joe Bausch: Vom Gefängnisarzt zum TV-Star –…)
Die Öffentlichkeitsfahndung kann aber auch dazu beitragen, dass Straftaten schneller aufgeklärt werden und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden können. Wenn Zeugen oder Bekannte die Gesuchten auf den Bildern erkennen und der Polizei Hinweise geben, kann dies die Ermittlungen entscheidend voranbringen. Insofern kann eine Öffentlichkeitsfahndung auch im Interesse der Opfer und der Allgemeinheit liegen. Es ist daher wichtig, dass die Maßnahme sorgfältig abgewogen und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte durchgeführt wird.
Zeitlicher Ablauf der Ereignisse in Bern
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 11. Oktober 2025 | Unbewilligte Pro-Palästina-Demonstration in Bern mit Ausschreitungen |
| 16. März 2026 | Ankündigung der Öffentlichkeitsfahndung durch die Kantonspolizei Bern |
| 20. März 2026 | Weitere Mitteilung der Kantonspolizei Bern zur geplanten Fahndung |
| 30. März 2026 | Veröffentlichung unverpixelter Bilder von 31 mutmaßlichen Tätern |
Häufig gestellte Fragen zu öffentlichkeitsfahndung
Was versteht man unter einer Öffentlichkeitsfahndung?
Eine Öffentlichkeitsfahndung ist eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden, bei der Bilder oder andere Informationen zu einer gesuchten Person oder Sache in der Öffentlichkeit verbreitet werden, um Hinweise auf deren Aufenthaltsort oder Identität zu erhalten. Sie wird als letztes Mittel eingesetzt.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Öffentlichkeitsfahndung erfüllt sein?
Eine Öffentlichkeitsfahndung ist nur zulässig, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt, andere Ermittlungsmethoden ausgeschöpft sind und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Zudem muss ein öffentliches Interesse an der Aufklärung der Tat bestehen. Die Identifizierung des Täters darf auf keine andere Weise möglich sein. (Lesen Sie auch: Skoda Peaq: Das neue Elektro-Flaggschiff kommt Mitte…)
Warum veröffentlichte die Berner Polizei unverpixelte Bilder?
Die Kantonspolizei Bern veröffentlichte unverpixelte Bilder von mutmaßlichen Tätern einer unbewilligten Demonstration, weil die Identität der Personen trotz vorheriger Ermittlungen unbekannt blieb. Die Veröffentlichung soll helfen, die Tatverdächtigen zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen, so die Behörde.
Welche rechtlichen Bedenken gibt es bei einer Öffentlichkeitsfahndung?
Rechtliche Bedenken bestehen hinsichtlich des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Es drohen Stigmatisierung und Vorverurteilung. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme muss stets geprüft werden, um sicherzustellen, dass der Eingriff in die Rechte der Betroffenen nicht unverhältnismäßig ist. Recht.ch bietet weitere Informationen zum Thema.
Wie können sich Betroffene gegen eine Öffentlichkeitsfahndung wehren?
Betroffene können gegen eine Öffentlichkeitsfahndung rechtliche Schritte einleiten, beispielsweise Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen oder vor Gericht ziehen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen zu besprechen.

